Deutsches Reich
Wer ist Staatsbürger des Deutschen Reiches?
Einfach zu beantworten:
wenn Sie
- innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches vom 31.12 1937 geboren
und
- Kind von ebenfalls in diesen Grenzen geborern Eltern
sind, dann dürfen wir gratulieren:
Sie sind nach dem (durchgehend geltenden Reichs- und Staatsangehörigkeits-)
Gesetz spätestens seit dem 18.07.1990 (RuStAG, 1913)
Staatsbürger des Staates Deutsches Reich
und in Personalunion
(seit Ihrer Wohnortnahme) Angehöriger des Reichslandes,
in welchem oder in dessen Provinz Sie jetzt wohnen.
Sonderregelungen und Ausnahmen werden in der geltenden Reichsverfassung
(zu finden unter www. deutsches-reich.com > Zu den geltenden Gesetzen)
und im Reichsgesetzblatt geregelt.
Unabhängig von Ihrem jetzigen Wohnort sind Sie somit seit 18.07.1990
definitiv nicht Angehöriger der Bundesrepublik Deutschland oder der BRD
oder der DDR oder der BRdvD oder eines ihrer Bundesländer.



